Psychotherapie

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mit Hilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherungen und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr oder nur schwer bewältigt werden können.

Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann. Dies können beispielsweise konkrete Aufgaben zur Bewältigung von Ängsten sein.

Zur psychotherapeutischen Behandlung ist auch eine Abklärung eventueller körperlicher Ursachen durch eine Ärztin oder einen Arzt notwendig. Dies ist aber erst erforderlich, wenn wir nach einführenden Gesprächen die psychotherapeutische Behandlung gemeinsam beschließen und die Kostenübernahme für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Hierfür werde ich Ihnen ein Blankoformular des sogenannten Konsiliarberichts mitgeben, das Sie bitte einem Arzt weitergeben, der Sie möglichst gut kennt.

Psychotherapie ist dann angezeigt, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Affektive Störungen (z. B. Depressionen)
  • Angststörungen (z. B. Phobien)
  • posttraumatische Belastungsstörungen
  • somatoforme Störungen (Psychosomatische Erkrankungen)
  • Zwangsstörungen
  • Essstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Missbrauch von Substanzen (z. B. Alkohol, Medikamente)
  • Verhaltensauffälligkeiten und Anpassungsstörungen bei somatischen Krankheiten

Ob eine solche psychische Störung vorliegt, kann in den ersten gemeinsamen Gesprächen (psychotherapeutische Sprechstunde) festgestellt werden. Dann kann gegebenenfalls (gemeinsam) eine Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung.

Sollte keine Psychotherapie indiziert sein, kann ich Sie an andere Stellen weitervermitteln. Dies ist beispielsweise bei reinen Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualproblemen der Fall. Eine Beratung hierzu ist keine psychotherapeutische Leistung und wird von den Krankenkassen nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.  

Die psychotherapeutische Behandlung hilft seelisches Leid und seelische Krankheit durch das Gespräch mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit spezieller Ausbildung zur Behandlung psychischer Erkrankungen zu lindern oder zu bessern. Die Behandlung kann mit der Therapeutin / dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelsitzungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten.

Eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient/in und Therapeut/in sowie eine Klärung, ob das angebotene Psychotherapieverfahren den individuellen Erwartungen entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen die Problembereiche und das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu reflektieren und neue Impulse für Veränderungen zu gewinnen, sie auszuprobieren und herbeizuführen.  

Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann. Dies können beispielsweise konkrete Aufgaben zur Bewältigung von Ängsten sein.

Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeuten/innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen sowie von psychotherapeutisch tätigen Ärzten/innen durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Privatversicherte können auch von einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung behandelt werden. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur durch Ärzte/innen erfolgen kann.

Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren und -methoden als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Anerkannte Verfahren, sogenannte Richtlinienverfahren,  sind derzeit die analytische Therapie, die tiefenpsychologisch fundierte Therapie, die Verhaltenstherapie und die systemische Therapie.

Behandlungsangebot

Ich führe ambulante Psychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie durch.
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam erarbeitet, welche Bedingungen der Lebensgeschichte und aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie werden Sie als Patient/in zur aktiven Veränderung Ihres Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht. Das genaue Vorgehen richtet sich hierbei nach der Art der Störung, aber vor Allem ganz individuell nach der einzelnen Person und wird in fortwährender Absprache mit ihr entwickelt. 

Eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg einer Psychotherapie ist Ihre prinzipielle Bereitschaft, aktiv an sich zu arbeiten und Veränderungen anzustreben. Dies gilt für alle Problembereiche. Manchmal muss zu Beginn einer Therapie diese Bereitschaft aber erst gemeinsam untersucht und gefestigt werden.  

 

 

Vor Beginn einer Psychotherapie finden psychotherapeutische Sprechstunden und Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen statt.

Seit 2018 erfolgt in der Regel vor Beginn der weitergehenden ambulanten psychotherapeutischen Behandlung  eine psychotherapeutische Sprechstunde. Therapeutinnen und Therapeuten, die eine Genehmigung einer Kassenärztlichen Vereinigung besitzen, sind befugt und verpflichtet, psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten. Die psychotherapeutische Sprechstunde ermöglicht zeitnah einen niedrigschwelligen Zugang der Patienten/innen zur ambulanten Versorgung. Im Erstgespräch wird abgeklärt, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und eine Psychotherapie benötigt wird oder ob mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Auch erste therapeutische Interventionen sind möglich. Die psychotherapeutische Sprechstunde ist als Einzelbehandlung in ein bis drei Einheiten à 50 Minuten, beziehungsweise bis zu sechs Einheiten à 25 Minuten durchzuführen. Psychotherapeutische Sprechstunden müssen nicht erfolgen, wenn Patienten/innen aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung waren. Sie können ohne vorherige Sprechstunde mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung beginnen. Dies gilt auch, wenn ein Therapeutenwechsel während einer laufenden Therapie erfolgt.

Direkt im Anschluss an die Sprechstunde kann sich bei dringendem Bedarf eine Akutbehandlung mit bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten (bzw. 12 Einheiten à 50 Minuten) anschließen. Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik ausgerichtet, jedoch nicht als umfassende Psychotherapie zu verstehen.

Probatorische Sitzungen sind Probegespräche, bei denen Sie und ich die Gelegenheit haben, zu überprüfen, ob wir uns eine gemeinsame Arbeit vorstellen können. Es werden 2 bis 4 probatorische Sitzungen durchgeführt. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden wir uns gemeinsam für eine Psychotherapie, stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten.

Kurzzeittherapien können bis zu 24 Stunden umfassen. Die Beantragung für jeweils ein Kontingent KZT 1 und KZT 2 von jeweils 12 Stunden erfolgt in zwei Schritten. Voraussetzung ist, dass seit Abschluss der letzten Psychotherapie mindestens zwei Jahre vergangen sind. Nach Ablauf der 24 Sitzungen kann bei Bedarf ein Umwandlungsantrag in eine Langzeittherapie bei der Krankenkasse gestellt werden.

Wenn eine Langzeittherapie (mehr als 24 Therapieeinheiten) geplant ist, schreibe ich zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Langzeittherapie. Dieser wird ohne Nennung des Patientennamens in einem verschlossenen Umschlag an eine externe Gutachterin /einen externen Gutachter zur Prüfung übermittelt. Die meisten Patientinnen und Patienten können innerhalb des ersten Bewilligungsschrittes eine Besserung erreichen. 

Bei dem Therapieverfahren Verhaltenstherapie können im ersten Bewilligungsschritt bis zu 60 Therapieeinheiten à 50 Minuten beantragt werden. In Ausnahmefällen ist es in einem zweiten Bewilligungsschritt möglich, das Höchstkontingent zu beantragen. Insgesamt sind maximal 80 Therapieeinheiten möglich.

Am Ende einer Langzeittherapie kann eine Rezidivprophylaxe erfolgen, um einem Wiederauftreten der Probleme entgegenzuwirken. Bei Bedarf werden dazu die innerhalb eines bewilligten Kontingents verbliebenen Sitzungen in größeren Abständen in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren gehalten. Bei einer Behandlungsdauer von 40 oder mehr Sitzungen sind dies maximal acht Sitzungen, bei 60 und mehr Sitzungen maximal 16 Sitzungen. Hierbei können anstehende Entwicklungen, Aufgaben und Schwierigkeiten besprochen beziehungsweise abgefangen werden, mit dem Ziel, neu auftretende oder zu erwartende kritische Ereignisse und Lebenssituationen zu identifizieren und Rückfälle zu vermeiden sowie die erreichten und erarbeiteten Ziele zu erhalten und auf die langfristige Stabilisierung der Patientin / des Patienten hinzuwirken. 

Rahmenbedingungen

Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch während meiner Telefonsprechzeiten unter 09221/947499 einen Termin für ein Erstgespräch!  

Meine telefonischen Sprechzeiten sind:
Montag              12:05 – 12:45 Uhr
Dienstag            07:15 – 07:50 Uhr und 11:05 – 11:30 Uhr

Bitte beachten Sie hierzu auch die aktuelle Ansage auf meinem Anrufbeantworter!

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Therapieanfragen per E-Mail nicht entgegengenommen werden!

Als Psychologische Psychotherapeutin kann ich prinzipiell mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Beihilfestellen abrechnen.

Generell gilt, dass die Krankenkassen die Behandlungskosten übernehmen, wenn die letzte Psychotherapie mindestens zwei Jahre zurückliegt und eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt.

Dann kann gegebenenfalls (gemeinsam) eine Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung.

Gesetzlich Versicherte

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen bringen bitte zum Erstgespräch ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Privatpatienten

Bei Privatversicherten sind die Leistungen, die die Versicherung für eine Psychotherapie übernimmt, sehr unterschiedlich, abhängig von den Vertragsvereinbarungen. Bereits vor Aufnahme der Psychotherapie können Sie mit Ihrer Krankenversicherung klären, welche Kosten übernommen werden.

Antrag auf Kostenübernahme

Entscheiden wir uns gemeinsam für eine Psychotherapie, stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse mit meiner Unterstützung einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Die nötigen Formulare und Informationen erhalten Sie bei mir in der Praxis.

Selbstzahler

Bei Patienten, die die Psychotherapie selbst bezahlen wollen, wird eine Privatrechnung gestellt, die sich an der Höhe der Kassensätze orientiert.

Psychotherapeuten/innen sind  berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 8 Abs. 1 Berufsordnung für Psychologische Psychotherapeuten und für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Bayerns). Daneben gelten für Psychotherapeuten/innen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die ärztliche Schweigepflicht (Patientengeheimnis) umfasst alle Informationen, die mit der ärztlichen Behandlung in Zusammenhang stehen. Dazu gehören die Art der Krankheit, deren Verlauf, Anamnese, Diagnose, Therapie und Prognose, körperliche und geistige Feststellungen, Patientendaten, Untersuchungsmaterial und Untersuchungsergebnisse. Ferner werden sämtliche im Rahmen der Behandlung bekannt gemachten Angaben über persönliche, familiäre, berufliche, wirtschaftliche und finanzielle Gegebenheiten, auch wenn diese keinen direkten Bezug zu einer Krankheit haben, von der ärztlichen Schweigepflicht umfasst. Schon der Name oder die Tatsache der Behandlung des Patienten stellt ein Patientengeheimnis dar. Sie gilt grundsätzlich auch gegenüber anderen Ärzten und Psychotherapeuten sowie gegenüber Familienangehörigen der Patientin / des Patienten. Das Patientengeheimnis besteht auch nach Abschluss der Behandlung fort und gilt über den Tod der Patientin / des Patienten hinaus.  Ausnahmen erfolgen nur mit Genehmigung der Patientin / des Patienten. Darüber hinaus gelten Ausnahmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen.

Über mich

Judith Jahreis

 

Diplom-Psychologin

 

Psychologische Psychotherapeutin

(Fachkunde Verhaltenstherapie)

Ich bin Psychologin mit dem akademischem Hochschulabschluss Diplom und niedergelassen als Psychologische Psychotherapeutin. Die Approbation erfolgte durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familien, Frauen und Gesundheit in München. Die sozialrechtliche Zulassung wurde mir durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB), Bezirksstelle Oberfranken erteilt.
Ich arbeite gemäß der Berufsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

 

Ich verstehe mich in meinem Arbeiten als Reisebegleiterin auf Ihrem ganz individuellen Weg. Dabei ist „Hilfe zur Selbsthilfe“ meine Devise. Das bedeutet, dass Sie als Patient/in im Therapieprozess eine sehr aktive Rolle einnehmen. Von der Zielformulierung über die Schritte hin zu Ihren Zielen bis zur Festigung des Erreichten unterstütze ich Sie professionell dabei, Ihren Weg in einer Art und Weise und Geschwindigkeit zu gehen, die auf Sie und Ihre persönlichen Lebensumstände abgestimmt sind.

geboren in Kulmbach
2002 – 2008 Studium der Diplompsychologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
2008 Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Lehrverpflichtung am Lehrstuhl für Interventionspsychologie, Institut für Psychologie I der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
2008 – 2016 Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) im Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (WAPP)
2008 – 2009 praktische Tätigkeit „Psychosomatik“ in der Hochschulambulanz des Instituts für Psychologie I der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
2009 – 2010 praktische Tätigkeit „Psychiatrie“/ „Psychosomatik“ in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Klinikums Fulda
2011 – 2016 praktische Ausbildung in der Hochschulambulanz des Instituts für Psychologie I der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
2016 Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) und Eintrag ins Arztregister
04/2019 – 06/2019 Anstellung als Sicherstellungsassistentin in der Psychotherapeutischen Praxis Johann Rößler Kulmbach
Seit 07/2019 Niederlassung in eigener Praxis mit halbem Versorgungsauftrag in Kulmbach (Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB), Bezirksstelle Oberfranken)
  • Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PTK Bayern)
  • Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV)

Anfahrt

Meine Praxis befindet sich hier:                                                                                                     

Am Gartenfeld 80 in 95326 Kulmbach.                                                                                                Das liegt im Ortsteil Petzmannsberg. 

Meine Praxis ist mit dem Stadtbus gut erreichbar:

  • Linie 3 Petzmannsberg – Burghaig – Seidenhof: Haltestelle Am Heidenknock

Notfall

Rettungsdienst

Tel. 112

Hier erhalten Sie unmittelbar Hilfe in akuten Notfallsituationen. Dies ist     beispielsweise der Fall, wenn Lebensbedrohung besteht, weil Sie Ihren momentanen Zustand genau jetzt nicht mehr ertragen oder sich um sich oder einen nahestehenden Menschen akut sehr ernste Sorgen machen.

Bezirkskrankenhaus Bayreuth

Tel. 0921/283-0

Eine stationäre Aufnahme oder ein Kontakt zu einem Psychiater sind notfalls jederzeit in den umliegenden psychiatrischen Kliniken möglich. Die Aufnahmepflicht richtet sich nach dem Wohnort des Patienten.

ärztlicher Bereitschaftsdienst

Tel. 116117

Hier erhalten Sie außerhalb der regulären Sprechstunden Ihres Hausarztes ärztliche Hilfe bei nicht lebensbedrohlichen gesundheitlichen Problemen, die nicht den Einsatz des Rettungsdienstes notwendig erscheinen lassen.

Telefonseelsorge Ostoberfranken

Tel. 0800/1110111 oder 0800/1110222

An dieses Seelsorge- und Beratungsangebot der evangelischen und katholischen Kirche können Sie sich gebührenfrei, vertraulich und anonym 24 Stunden täglich und an 365 Tagen im Jahr wenden, wenn Sie sich in einer schwierigen Lebenssituation etwas von der Seele reden möchten.

Impressum und Datenschutz

www.psychotherapie-jahreis.de

Betreiber der Seite: Praxis für Psychotherapie
Vertreten durch: Dipl.Psych. Judith Jahreis (Psychologische Psychotherapeutin)
Am Gartenfeld 80, 95326 Kulmbach

tel:     09221 947499
eMail: judithjahreis@psychotherapie-jahreis.de

USt-ID: DE332292332

Aufsichtsbehörde (zuständige Kammer):
Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Postfach 151506
80049 München
tel: 089 5155550
telefax: 089 51555525

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